Scheidung online
Der nachfolgende Service richtet sich an Ehepartner/Lebenspartner, welche sich entschlossen haben, ihre Ehe durch Scheidung zu beenden und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten bereits einvernehmlich geregelt haben.
Diese können bequem von zu Hause aus den nachfolgend dargestellten Fragebogen online oder aber auch offline ausfüllen und uns mit der Stellung des Scheidungsantrages beim zuständigen Gericht beauftragen. Es ist nicht Voraussetzung - empfiehlt sich jedoch - die nachfolgend aufgeführte (Button) Broschüre gründlich zu lesen, um ggf. Unklarheiten auszuräumen. Selbstverständlich können Sie uns parallel zur Ausfüllung des Onlineformulars telefonisch kontaktieren.
Wir möchten Ihnen hier kurz die Vorgehensweise von Scheidung-Online erklären:
- Füllen Sie das vorbereitete Formular aus. Bei Fragen zum Formular kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 030/656658-41. Fragen zum Formular sind selbstverständlich kostenlos. Senden Sie dieses Formular per Fax, E-Mail oder Post ab.
- Die von Ihnen übermittelten Angaben werden unmittelbar an Herrn Rechtsanwalt Mathias Zab weitergeleitet. Je nach Wunsch erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail, Telefon oder Brief. Erst mit dieser Eingangsbestätigung ist ein Mandatsverhältnis entstanden. Vor Einleitung weiterer Schritte wird Herr Rechtsanwalt Mathias Zab Sie telefonisch kontaktieren.
- Auf Grundlage Ihrer Angaben wird zeitnah der Scheidungsantrag eingereicht. Für den Fall, dass der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, übersenden wir Ihnen im Anschluss die auszufüllenden Fragebögen.
- Nach Eingang des Scheidungsantrages beim Familiengericht wird ein eventuell gestellter Verfahrenskostenhilfeantrag Ihrem Ehepartner zur Stellungnahme zugeleitet. Anderenfalls erfolgt eine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten. Nach Eingang der Gerichtskosten bzw. positiver Bescheidung des gestellten Verfahrenskostenhilfeantrages erfolgt die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages an den jeweils anderen Ehepartner.
- Das Gericht führt nunmehr – insoweit er nicht ausgeschlossen ist – den Versorgungsausgleich durch. Sie erhalten hier weitere Dokumente mit Erläuterungen durch uns.
- Nachdem Ihre Rentenversicherungskonten abschließend und vollständig geklärt sind und keine Einwendungen des jeweils anderen Ehepartners erhoben werden, beraumt das Familiengericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Sie werden dort noch einmal gefragt, seit wann Sie getrennt leben und ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung wird der Scheidungsausspruch erfolgen.
- Sollte Ihr Ehepartner ebenfalls anwaltlich vertreten sein, kann auch im Termin auf Rechtsmittel verzichtet werden. Die Ehe ist dann im Termin der mündlichen Verhandlung rechtskräftig geschieden. Anderenfalls tritt automatisch Rechtskraft ein, insoweit keiner der Ehepartner Rechtsmittel einlegt und die Rechtsmittelfrist von einem Monat verstrichen ist.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Verfügung. Sie können uns gern telefonisch, persönlich oder per E-Mail kontaktieren.