Arbeitsrecht

Quellen des Arbeitsrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Tarifrecht und in Nebengesetzen, wie z.B. das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungs-gesetz etc. Die Rechtsvorschriften sind umfangreich.

Eng verknüpft mit dem Arbeitsrecht ist das Sozialrecht. Bei der Berechnung des Lohns, dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit, bei Krankheit während des Arbeits-verhältnisses, dem Nachgehen von Nebentätigkeiten sind sozialrechtliche Vorschriften zu beachten.

Das Arbeitsrecht wird allgemein in vier Kategorien unterteilt.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundlage hierfür bildet der Arbeitsvertrag und hilfsweise gesetzliche Vorschriften. Hierzu gehören die Zahlung der Arbeitsvergütung, von Gratifikationen, die Arbeitspflicht, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitsverfahrensrecht

Dieses Gebiet umfasst die Gesamtheit der Normen der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Schlichtung. Die Gerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten, die Schlichtung dient der Herbeiführung von Abschlüssen kollektivrechtlicher Art zur Vermeidung von Arbeitskämpfen.

Kollektivarbeitsrecht

Hierzu gehört das Recht der Betriebsverfassung, der Koalitionen, des Tarifvertrages, des Arbeitskampfes sowie der Schlichtung.

Arbeitnehmerschutzrecht

Das Arbeitnehmerschutzrecht umfasst die Rechts-beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Staat. Zum Schutz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden Regelungen geschaffen, welche vertraglich nicht abdingbar sind (Arbeitszeit, Arbeitsschutz).


Das Arbeitsrecht erhält zusätzlich seine Ausformungen durch die Rechtsprechung der Gerichte. Viele Entscheidungen werden und können nur anhand von Entscheidungen übergeordneter Gerichte getroffen werden. Das Bundesarbeitsgericht, die letzte Instanz in Arbeitsgerichtssachen, hat seinen Sitz in Erfurt.

Bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird ist es wichtig, sich über die Erfolgsaussichten in der Sache zu informieren. Dazu sollte sich Rat bei kompetenten Juristen gesucht werden.

Wir stehen Ihnen, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, juristisch zur Seite, um Probleme des Arbeits- und Sozialrechts zu lösen. Wir vertreten Sie vor den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.