Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge nach dem Versterben einer Person.

Aufgrund letztwilliger Verfügung des Erblassers oder aber durch Eintritt der testamentarischen Erbfolge wird festgelegt, wer Aktiva und Passiva erhalten soll und wie der Erblasser und die Erben rechtlich zueinander stehen. Für den Fall, dass größere Vermögensmassen vorhanden sind, sollten bereits zu Lebzeiten unbedingt Regelungen getroffen werden, um Rechtsstreitigkeiten mit ggf. langwierigen und Nerven aufreibenden Verfahren und auch, um im Falle der Erbschaft steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die tägliche Praxis zeigt, dass viele Rechtsstreitigkeiten hätten vermieden werden können, wenn insbesondere beim Vorhandensein von Vermögenswerten die Erbfolge zu Lebenszeiten besser organisiert, geregelt und dokumentiert worden wäre.

Oftmals führen nicht eindeutige Formulierungen in den Testamenten dazu, dass Gericht und Gutachter bemüht werden müssen, um den Willen des Erblassers zu erforschen. Dies führt regelmäßig zu einer Blockierung des Nachlasses und zu Kosten, die bei entsprechender Beratung hätten vermieden werden können.

Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung von Testamenten anwaltlicher Rat ggf. auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters notwendig ist. So soll der unnötige Anfall von Erbschaftssteuer verhindert und Rechtsklarheiten für den Fall des Ablebens geschaffen werden.