Familienrecht

Das Rechtsgebiet des Familienrechtes wird oft auf das klassische Scheidungsrecht reduziert. Diese Auffassung trifft jedoch nicht den Kern dieses Rechtszweiges.

Vielmehr werden neben der Scheidung auch Unterhaltsansprüche zwischen den Kindern und deren Eltern, zwischen getrennt lebenden und geschiedenen Eheleuten und Lebenspartner, die Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes sowie Vermögensauseinandersetzungen geregelt.

Auch werden Rechtsverhältnisse zwischen Kindern und deren Eltern gestaltet, darüber hinaus auch während der Ehezeit erworbene Versorgungsanwartschaften ausgeglichen.

Grundsätzlich besteht zwischen den Parteien eine nur in Teilen eingeschränkte Vertrags- und Gestaltungsfreiheit. So ist es oftmals sinnvoll, bereits im Vorfeld einer anstehenden Trennung anwaltlichen Rat zu konsultieren, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick über die Kerninhalte der Teilgebiete ermöglichen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies jedoch eine umfassende, am Einzelfall orientierte Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die Praxis zeigt immer wieder, dass ohne anwaltlichen Rat abgegebene Erklärungen später nicht revidierbar sind und zu finanziellen Nachteilen führen.

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